Das Beauftragen einer Hausverwaltung entlastet Immobilienbesitzer und -besitzerinnen und vor allem Vermieter und Vermieterinnen deutlich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten eine Hausverwaltung hat und wie wir als Hausverwaltung in Essen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin unterstützen können.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Die verschiedenen Arten der Hausverwaltung
- Typische Aufgaben einer Hausverwaltung
- Die Rechte der Hausverwaltung
- Pflichten einer Hausverwaltung
Das Wichtigste in Kürze
- Hausverwaltungen werden von Eigentümerversammlungen oder den Inhabern und Inhaberinnen vermieteter Immobilien beauftragt.
- Je nach Art der Hausverwaltung unterscheiden sich ihre Rechte und Pflichten.
- Hausverwaltungen vertreten die Interessen ihrer Auftraggeber und Auftraggeberinnen und leiten ihre Rechte von diesen ab.

Die verschiedenen Arten der Hausverwaltung
Hausverwaltung ist nicht gleich Hausverwaltung. Insgesamt gibt es drei Arten von unterschiedlichen Verwaltungsarten:
- Haus- und Eigentumsverwaltung nach dem WEG-Gesetz für die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums
- Sondereigentumsverwaltung, wenn unter das WEG-Gesetz fallende Immobilien vermietet werden
- Private Hausverwaltung für vermietete Wohn- und Gewerbeobjekte
Dieser Beitrag beschäftigt sich vor allem mit der dritten Art von Hausverwaltungen, die in der Praxis die deutliche Mehrheit bilden.
Typische Aufgaben einer Hausverwaltung
Die zentrale Aufgabe einer privaten Hausverwaltung ist es, Eigentümer und Eigentümerinnen zu entlasten, indem sie diese gegenüber Mietern und Mieterinnen, Handwerkern und Handwerkerinnen und anderen Menschen in Zusammenhang mit der entsprechenden Immobilie vertreten. Das umfasst insbesondere:
- Regelung der Vermietung und aller Mietbelange
- Vertretung der Eigentümer und Eigentümerinnen in juristischen Fragen
- Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie Beauftragung von Handwerkern und Handwerkerinnen
- Buchhaltung, Kontenführung, Berichtswesen, Aktenführung etc.
Die Rechte der Hausverwaltung
Mit der Beauftragung einer Hausverwaltung übertragen Eigentümer und Eigentümerinnen eine Vielzahl an Rechten an diese – ohne die Möglichkeit, Handwerker und Handwerkerinnen zu beauftragen oder im Namen der Eigentümer und Eigentümerinnen Verträge mit Mietern und Mieterinnen abzuschließen, könnte die Hausverwaltung ihre Aufgaben schließlich gar nicht erfüllen.
Bei einer von einem Eigentümer oder einer Eigentümerin für deren eigene Immobilie beauftragten privaten Hausverwaltung genießt diese die Rechte, die auch den Eigentümern und Eigentümerinnen selbst zustehen – insofern diese der Hausverwaltung die entsprechenden Rechte übertragen:
- Festschreibung und Erhöhung der Miete
- Abschluss, Verlängerung und Kündigung von Mietverträgen
- Abrechnung der Betriebskosten
- Instandhaltung des Hauses
- Durchführung von Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten und Interessentinnen
- Betreten der vermieteten Wohnungen zur Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
Pflichten einer Hausverwaltung
Keine Rechte ohne Pflichten – das gilt auch für die Hausverwaltung. Bei Eigentumswohnungen und einer auf der Eigentümerversammlung beschlossenen Hausverwaltung umfassen diese Pflichten vor allem folgende Punkte:
- Wahrung der Interessen der Eigentümergemeinschaft sowie Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen
- Erstellung jährlicher Abrechnungen
- Rücklagen für anfallende Reparaturen bilden
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft nach außen
Wenn Hausverwaltungen von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verwaltung ihrer vermieteten Objekte beauftragt werden, werden die Pflichten im Vertrag zwischen den beiden Parteien festgelegt. Dadurch können sie natürlich variieren und individuell angepasst werden.