Rauchwarnmelder – Sicherheitsempfehlung

Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus empfehlen wir dringend, Rauchwarnmelder nicht nur in den vorgeschriebenen Bereichen, sondern auch in Wohnräumen, Büros und Räumen mit anderweitiger Nutzung zu installieren. Dies betrifft auch Treppenhäuser, die im Brandfall häufig als Rettungswege genutzt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie im Falle eines Brandes rechtzeitig alarmiert werden.

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