Treppenreinigung: Wer muss die Utensilien stellen?

Die Treppenhausreinigung in einem Mietshaus ist immer wieder ein Streitthema zwischen Vermietern bzw. Vermieterinnen und Mietern bzw. Mieterinnen. Dabei geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage, wer die Arbeit übernehmen muss, sondern auch darum, wie häufig und in welcher Qualität eine Reinigung durchzuführen ist. Der nachfolgende Beitrag klärt Sie über alle Details auf, die Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vermieter oder die Vermieterin entscheidet, durch wen die Reinigung der Treppenhäuser erfolgen soll.
  • Die Personen, die für die Treppenreinigung vertraglich verantwortlich sind, müssen auch die Reinigungsutensilien stellen.
  • Eine professionelle Reinigungsfirma bietet den Vorteil, dass die Reinigung schneller und zudem gründlicher durchgeführt wird als durch die Mieter und Mieterinnen selbst.

Wer ist für die Treppenhausreinigung verantwortlich?

Die Reinigung des Treppenhauses in einem Mietshaus ist Sache des Vermieters oder der Vermieterin. Er bzw. sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu gewährleisten und dazu gehört auch ein sauberes Treppenhaus, das alle Bewohner nutzen können. Wie der Vermieter oder die Vermieterin die Treppenhausreinigung wahrnimmt, ist ihm bzw. ihr selbst überlassen. Er bzw. sie kann über den Mietvertrag die Mieter und Mieterinnen zur Reinigung verpflichten. Alternativ kann aber auch ein Hausmeister bzw. eine Hausmeisterin oder eine professionelle Reinigungsfirma mit dieser Aufgabe betraut werden. Wird die Treppenreinigung von einer externen Person bzw. Firma übernommen, kann der Vermieter oder die Vermieterin die Kosten für die Reinigung auf die Mieter und Mieterinnen umlegen. In der Praxis hat sich deshalb die Vergabe der Reinigungstätigkeit an eine Reinigungsfirma etabliert.


Was gehört zu einer Treppenreinigung?

In den meisten Mietshäusern umfasst die Reinigung des Treppenhauses folgende Punkte:

  • Fegen und Wischen der Böden, der Treppenstufen und ggf. des Aufzugbodens
  • Reinigung des Treppengeländers
  • Säubern der Fensterbänke
  • Entstauben der Briefkästen

Wer schafft die Reinigungsutensilien an?

Sind die Mieter und Mieterinnen per Mietvertrag zur Reinigung des Treppenhauses angehalten, müssen sie auch für die Anschaffung der dafür notwendigen Reinigungsutensilien aufkommen. Grundsätzlich bleibt es den Mietern und Mieterinnen selbst überlassen, ob sie dafür privates Putzzeug verwenden oder sich separate Utensilien für die Treppenreinigung anschaffen. Wird die Treppenreinigung an einen Hausmeister bzw. eine Hausmeisterin oder eine Reinigungsfirma fremdvergeben, ist er bzw. sie für die Stellung der Reinigungsutensilien verantwortlich.


Welche Vorteile hat eine professionelle Treppenreinigung?

Eine professionelle Treppenreinigung in Essen hat sowohl für die Vermieter und Vermieterinnen als auch für die Mieter und Mieterinnen Vorteile. Professionelle Reinigungskräfte reinigen Räumlichkeiten und Flächen wesentlich schneller als Privatpersonen. Das bedeutet, dass es für die Mieter und Mieterinnen unter dem Strich günstiger ist, die Kosten für die Treppenhausreinigung als Nebenkosten zu tragen, als selbst tätig werden zu müssen.

Hinzu kommt, dass eine Treppenreinigung durch eine professionelle Reinigungsfirma auch gründlicher ist. Profi-Reinigungskräfte sind im Umgang mit allen Reinigungsutensilien geschult und kennen jeden Handgriff bei der Reinigung.

Nicht zuletzt verwenden professionelle Firmen auch bessere Reinigungsutensilien. Sie wissen über die Qualität von Staubsaugern, Wischmopps und Reinigungsmitteln Bescheid und können Utensilien in gewerblicher Qualität beschaffen.