Die Eigentümerversammlung: Darauf müssen Sie achten

Wie im „Hausparlament“ Entscheidungen getroffen werden

Mindestens einmal pro Jahr findet in großen Wohnhäusern mit mehreren Eigentümern eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Diese dient zur Entscheidungsfindung der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) in allen Belangen des Hauses. Die Versammlung verhält sich dabei wie eine Art Mini-Parlament und basiert auf demokratischen Grundprinzipien. 

Lesen Sie in unserem Blogartikel, was bei einer Eigentümerversammlung beschlossen, wie abgestimmt wird und warum eine professionelle WEG-Verwaltung in Essen essenziell ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer versammelt sich – und wofür?
  3. Wie werden Entscheidungen getroffen?
  4. Welche Rechte haben die Eigentümer?
  5. Fazit: Setzen Sie auf eine seriöse Hausverwaltung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Eigentümerversammlung entscheiden alle Eigentümer von Wohnungen eines Hauses mindestens einmal im Jahr demokratisch über Hausangelegenheiten.
  • Dabei gibt es drei verschiedene Formen des Stimmrechts: das Kopf-, das Wert- und das Realprinzip.
  • Die Hausverwaltung leitet die Versammlung und Redezeiten der einzelnen Eigentümer. Somit nimmt sie eine zentrale Rolle ein und sollte mit Bedacht gewählt werden.

Wer versammelt sich – und wofür?

Zur Eigentümerversammlung werden alle Eigentümer von Wohnungen des jeweiligen Hauses eingeladen. Diese treffen dann gemeinsame Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die das Haus betreffen. 

Beispielsweise geht es dabei um bauliche Maßnahmen, Reparaturen, Veränderungen der Hausordnung und Diskussionen zur Instandhaltung und zum Werterhalt. Auch brisante Themen wie Problemmieter werden hier diskutiert.

Wohnhaus einer WEG-Verwaltung in Essen
Adobe – Zoe

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Mit einem Wort: demokratisch. Die Eigentümerversammlung funktioniert wie ein kleines Parlament. Die einzelnen Eigentümer bekommen Redezeiten und im Anschluss wird über Beschlüsse abgestimmt. 

In Deutschland gibt es hierzu drei Formen des Stimmrechts, die sich stark auf das Endergebnis auswirken können. Diese sind: 

  • Das Kopfprinzip:
    Jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Wohnungen ihm gehören.
  • Das Wertprinzip:
    Die Stimmen der Eigentümer werden nach Wert der Wohnungen gewichtet. Bedeutet: Je mehr, größere und / oder wertvollere Wohnungen ein Eigentümer in dem Haus besitzt, desto stärker wird seine Stimme gewichtet.
  • Das Realprinzip:
    Es funktioniert ähnlich wie das Wertprinzip, nur, dass es hierbei ausschließlich um die Anzahl der Wohnungen und nicht um deren Größe bzw. Wert geht.

Welche Rechte haben die Eigentümer?

Hier kommt nun die Hausverwaltung ins Spiel. Denn diese spielt bei einer Eigentümerversammlung eine größere Rolle, als die meisten denken: Sie beruft die Versammlungen ein und leitet sie. Für die Eigentümer bedeutet das: Der oder die Abgesandte der Hausverwaltung moderiert die einzelnen Redezeiten.

Gerät man an einen unseriösen Hausverwalter, der es sich leicht machen möchte, so kann es passieren, dass manchen Eigentümern, die den Abstimmungsprozess verkomplizieren würden, die Redezeit gekürzt oder gar entzogen wird. Eine Hausverwaltung ist jedoch nicht befugt, Ihren die Redezeit zu nehmen! Daher ist es umso wichtiger, dass sie um Ihr Stimm- und Rederecht in der Eigentümerversammlung informiert sind.

Fazit: Setzen Sie auf eine seriöse Hausverwaltung

Eine seriöse Hausverwaltung wird dem Eigentümer das Rederecht nicht entziehen, selbst, wenn er oder sie sich in Rage redet oder unsachlich wird. Denn professionelle Hausverwalterinnen und -verwalter sind speziell darauf geschult, mit solchen Konflikten umzugehen und Lösungen zu finden
Daher ist es umso wichtiger, von seriösen Dienstleistern verwaltet zu werden. So kann am Ende jeder Eigentümer mit einem guten Gefühl die Eigentümerversammlung verlassen und es werden sinnvolle gemeinsame Entscheidungen getroffen.