Winterdienst: Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?

Mit der Entscheidung für einen professionellen Winterdienst sparen Sie sich viele Mühen. Der Anreiz einer Beauftragung ist noch größer, da Sie die anfallenden Ausgaben steuerlich absetzen können. Unser Artikel erklärt, wie sich das Streuen, Schneeräumen und weitere Leistungen der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH steuermindernd auswirken können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als haushaltsnahe Dienstleistung gehört das Streuen und Räumen zu den absetzbaren Kosten.
  • Für die Steuerminderung verlangt das Finanzamt eine Aufschlüsselung der Kosten, beispielsweise über den Rechnungsbeleg.
  • Neben dem Winterdienst sind weitere Ausgaben rund um Haus und Garten ebenfalls steuerlich anrechenbar.

Warum ist der Winterdienst abzugsfähig?

Wenn Sie sich als Eigentümer bzw. Eigentümerin mit dem Thema Steuern befasst haben, sind Ihnen haushaltsnahe Dienstleistungen ein Begriff. Mit diesen können Sie Kosten für Handwerker und Handwerkerinnen sowie Dienstleister und Dienstleisterinnen bis zu einer Obergrenze steuerlich geltend machen. Neben Dienstleistungen direkt im Haus oder in der Wohnung fallen auch Arbeiten im direkten Wohnumfeld in diese Kategorie.

Vom Winterdienst bis zur Gartenarbeit sind deshalb viele Leistungen steuerlich absetzbar. Das macht die Beauftragung eines bezahlten Dienstleisters bzw. einer bezahlten Dienstleisterin für diese Tätigkeiten umso interessanter – neben Unternehmen auch für private Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Mieter und Mieterinnen.


Wie kann man die Kosten konkret angeben?

Der Begriff der „haushaltsnahen Dienstleistung“ ist explizit in der Anlage „haushaltsnahe Aufwendungen“ in Zeile 5 zu finden. Hier sind die Kosten aller Dienstleister und Dienstleisterinnen einzutragen, die Arbeiten im und um das Haus ausgeführt haben, allerdings keine Handwerkerkosten, die explizit in Zeile 6 einzutragen sind.

Konkret absetzen lassen sich 20 % des Rechnungsbetrags bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro. Da keine Materialkosten, sondern nur Maschinen- und Arbeitskosten anrechenbar sind, müssen Sie einen klaren Nachweis per Rechnung mit den einzelnen, aufgeschlüsselten Leistungselementen vorlegen.


Was gilt für weitere Leistungen?

Ähnlich wie den Winterdienst können Sie auch die Gartenpflege, die Reinigung Ihres äußeren Treppenhauses und weitere Arbeiten steuerlich in gleicher Weise geltend machen. Beachten Sie lediglich, dass für alle erbrachten Leistungen ein separater Nachweis vorliegt, damit das Finanzamt alle Kosten nachvollziehen kann. Lohnenswert ist die Angabe zudem nur, wenn Sie nicht durch andere Leistungen die 4.000 Euro Obergrenze erreicht haben. Hier beraten wir Sie gerne, falls Sie eine Vielzahl von Leistungen bei uns als Paket buchen.


Ein Grund mehr für professionelle Hilfe

Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein guter Grund, das Streuen und Schneeräumen nicht selbst durchzuführen. Als professioneller Partner für den Winterdienst in Essen steht Ihnen die Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH gerne zur Seite, um Sie stressfrei durch den nächsten Winter zu bringen.

Sprechen Sie uns noch heute an, wenn Sie unseren Winterdienst oder weitere Leistungen rund um Haus und Garten nutzen möchten. Gerne beraten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch zum Thema „haushaltsnahe Dienstleistungen“.