Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen. Ohne einen professionellen Vertreter oder eine professionelle Vertreterin ist diese komplexe Aufgabe heutzutage für eine Eigentümergemeinschaft kaum darstellbar. In der Praxis beauftragt deshalb ein Großteil der Eigentümergemeinschaften eine sogenannte „WEG-Verwaltung“ mit der Durchführung der Verwaltungsaufgaben.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen in einer Wohnungseigentumsanlage.
- Die WEG-Verwaltung übernimmt die gesamte technische, kaufmännische, rechtliche und organisatorische Verwaltung einer Immobilie.
- Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft für mehrere Jahre bestellt.
Was versteht man unter einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, handelt es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz „WEG“ genannt) um die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen in einem Wohneigentumshaus bzw. einer -anlage. Wenn Sie also eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage oder einem Mehrparteienhaus erwerben, werden Sie automatisch Teil einer WEG.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, wenn eine Immobilie anhand einer Teilungserklärung in einzelne Bereiche unterteilt wird, die unterschiedlichen Eigentümern und Eigentümerinnen gehören. Neben Ihrer eigentlichen Wohnung erwerben Sie als Teileigentümer oder -eigentümerin einer Wohneigentumsanlage auch Anteile am Gemeinschaftseigentum (z. B. dem Dach, der Fassade und dem Treppenhaus), das von der WEG gemeinschaftlich verwaltet wird.
Mitglieder einer WEG haben verschiedene Rechte und Pflichten. Diese sind im WEG-Wohnungseigentumsgesetz sowie in der Teilungserklärung verankert. Zu den Pflichten gehört die Verwaltung des Wohneigentums. Diese Verwaltung kann sowohl von den WEG-Mitgliedern selbst übernommen oder an eine externe Verwaltung ausgelagert werden.
Was ist eine WEG-Verwaltung?
In der Regel legen die Mitglieder einer WEG die Aufgabe der Verwaltung einer Immobilie in die Hände einer professionellen Immobilienverwaltung. Die WEG-Verwaltung ist für die gesamte technische, kaufmännische, rechtliche und organisatorische Verwaltung einer Immobilie zuständig. Bestellt wird die Verwaltung durch einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. In der Regel wird die Verwaltung für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren bestellt. Die Bestellung eines Verwalters oder einer Verwalterin durch die Gemeinschaft der Eigentümer und Eigentümerinnen ist in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt. Die WEG-Verwaltung trägt die Haftung für eventuell auftretende Schäden am Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft.
Was sind die Aufgaben einer WEG-Verwaltung?
Die Aufgaben einer WEG-Verwaltung gliedern sich im Wesentlichen in die folgenden vier Teilbereiche:
Technische Aufgaben:
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz
- Erstattung von Schadensmeldungen und Durchführung von Versicherungsabrechnungen
- Einweisung von Hausmeistern und Hausmeisterinnen sowie Handwerkern und Handwerkerinnen
- Schlüsselbestellung
Kaufmännische Aufgaben:
- Buchführung und Verwaltung von Konten
- Durchführung der Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
- Durchführung von Hausgeldabrechnungen, inkl. Mahnwesen
- Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
Rechtliche Aufgaben:
- Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- Abschluss und Prüfung von Verträgen
- Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung von Genehmigungen
- Einleitung von Klagen und Mitwirkung bei Gerichtsterminen
Organisatorische Aufgaben:
- Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Erstellung von Sitzungsprotokollen
- Aufstellung einer Hausordnung
- Führung des Beschwerdemanagements
- Kommunikation mit Eigentümern und Eigentümerinnen
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